ESBO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Vor Veröffentlichung bitte durch einen Rechtsbeistand prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Fertigungs- und Beschaffungsleistungen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen von ESBO (nachfolgend „ESBO“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ESBO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

ESBO erbringt Leistungen als Beschaffungs- und Koordinationspartner. ESBO agiert dabei als Schnittstelle zwischen dem Kunden und ausgewählten Fertigungspartnern; die Fertigung erfolgt durch Drittunternehmen im Rahmen eines von ESBO koordinierten Fertigungsnetzwerks.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Eine Fertigungsanfrage des Kunden (über das Anfrageformular, E-Mail oder ein anderes schriftliches Medium) stellt ein unverbindliches Angebot dar, über das ESBO frei entscheiden kann, ob es ein Angebot erstellt. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder textformfähige Auftragsbestätigung von ESBO zustande, die im Wesentlichen Leistungsumfang, Spezifikation, Stückzahl, Preis, Liefertermin und Zahlungsbedingungen umfasst.

Angebote von ESBO sind freibleibend; Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Die in Angeboten genannten Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 3 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung, Koordination und Steuerung von Fertigungsaufträgen. Dazu gehören insbesondere die technische Prüfung der Anfrage, die Auswahl geeigneter Fertigungspartner, die Erstellung von Angeboten, die Begleitung der technischen Abstimmung, die Fertigungsüberwachung und die Koordination der Auslieferung. ESBO schuldet ein Koordinations- und Vermittlungsergebnis, keinen bestimmten Fertigungserfolg, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die konkrete Fertigung (CNC-Fräsen, CNC-Drehen, Serienfertigung, Sonderteile, Baugruppen etc.) wird durch Fertigungspartner erbracht. ESBO koordiniert die Beauftragung im Namen und für Rechnung des Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Konstellation vereinbart wird.

§ 4 Spezifikationen, Zeichnungen und technische Unterlagen

Grundlage der Fertigung sind die vom Kunden übermittelten Spezifikationen, technischen Zeichnungen, STEP-/CAD-Daten, Materialvorgaben, Stückzahlen und sonstigen Anforderungen. Der Kunde gewährleistet, dass diese Unterlagen vollständig, korrekt und für die Fertigung geeignet sind. ESBO übernimmt keine Konstruktions- oder Auslegungshaftung für fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Kunden.

Der Kunde stellt ESBO von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter resultieren, soweit diese auf Vorgaben des Kunden beruhen. Alle übermittelten Unterlagen bleiben Eigentum des Kunden und werden vertraulich behandelt.

§ 5 Vertraulichkeit und NDA

Technische Zeichnungen, CAD-Dateien, Produktinformationen und sonstige Fertigungsangaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich im für die Bearbeitung notwendigen Rahmen an die für die jeweilige Anfrage relevanten Fertigungspartner weitergegeben. Auf Wunsch schließt ESBO eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich als inklusive Versand ausgewiesen – ab Werk des Fertigungspartners zuzüglich Versand, Verpackung, Zoll und Steuern. ESBO behält sich vor, beiÄnderungen der Rohstoffpreise, Wechselkurse oder relevanter Kostenfaktoren zwischen Angebot und Auftragsbestätigung entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen, über die der Kunde vorab informiert wird.

§ 7 Lieferung, Liefertermine und Abnahme

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von ESBO schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialbeschaffung, Produktionsstörungen oder comparable Ereignisse bei Fertigungsparttern berechtigen ESBO, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, ohne dass Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Die Abnahme erfolgt nach den vereinbarten Spezifikationen und Toleranzen. Der Kunde hat gelieferte Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich geltend zu machen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

§ 8 Gewährleistung

Bei Sachmängeln leistet ESBO nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Fertigungspartner. Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Gewährleistungsansprüche verjähren bei Bauteilen 12 Monate ab Abnahme, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.

Der Verarbeitung von Kundenvorgaben zugrunde gelegte branchenübliche Toleranzen und Maßabweichungen gelten als vertragsgemäß, soweit keine engeren Toleranzen schriftlich vereinbart wurden.

§ 9 Haftung

ESBO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ESBO, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sonstige Schäden haftet ESBO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von ESBO bzw. des jeweils berechtigten Fertigungspartners. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt; er tritt hiermit die daraus entstehenden Forderungen in voller Höhe an ESBO ab, bis alle Verbindlichkeiten beglichen sind.

§ 11 Werkzeuge und Vorrichtungen

Anlässlich von Fertigungsaufträgen bereitgestellte oder gefertigte Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle bleiben – soweit nicht anders vereinbart – Eigentum von ESBO oder des jeweiligen Fertigungspartners und werden nur für den jeweiligen Auftrag verwendet. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung und den anwendbaren Datenschutzgesetzen.

§ 13 Rücktritt und Kündigung

ESBO ist berechtigt, von einem Auftrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben macht, eine wesentliche Voraussetzung der Fertigung entfällt oder eine Vorgabe nach Ziffer 4 nicht erfüllt. Wird eine Fertigung nach Auftragsbestätigung durch den Kunden storniert, trägt der Kunde die bis dahin angefallenen Kosten (Material, Rüstzeiten, extern beauftragte Vorleistungen).

§ 14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle Leistungen ist [Ort, Deutschland]. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, [Ort, Deutschland]. ESBO ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein B2B-Standardtext für Fertigungs- und Beschaffungsleistungen und sollten vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.